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Kurzzeitumständlichkeiten

Über die Schwierigkeiten in Frankfurt ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Roberts eigenem Weblog. Der Crosspost hier dient dazu die Sammlung an Bulli-Artikeln komplett zu halten.

Wenn einer ein Auto kaufen will, dann kann er was erleben.

– Author unbekannt

Man stelle sich die folgende Situation vor. Man möchte mit möglichst wenig Urlaubstagen, also vielleicht zweckmäßigerweise am Wochenende, zu einem im Internet gefundenen Gebrauchtwagen quer durch die Republik fahren. Das hoffentlich schöne Fahrzeug beim privaten Verkäufer auf seinen hoffentlich guten Zustand prüfen, die preislichen Vorstellungen in Übereinstimmung bringen und im besten Fall mit dem guten Stück zurück nach Hause fahren.

Früher hätte man gleich Kurzzeitkennzeichen mitgenommen und das, im Falle eines Kaufs, direkt ans Fahrzeug gemacht. Dann wäre man mit dem Neuerwerb heimgefahren.

No more!

Seit 01.04.2015 gilt jedoch eine neue Regelung die es erforderlich macht – Missbrauchsvorbeugung zum Ziel – zuvor, sowohl bei der Versicherung als auch bei der Zulassungsstelle, anzugeben welches Fahrzeug man gedenkt mit diesen Kurzzeitkennzeichen zu bewegen. Zu diesem Zweck sind die Fahrzeugpapiere vorzulegen. OK, gut, soweit nachvollziehbar. Es gab wohl in der Vergangenheit viel Missbrauch und dem soll ein Riegel vorgeschoben werden. Keine Kennzeichen mit Blanko-Fahrzeugschein mehr, sondern nur direkt für ein vorher anzusagendes Fahrzeug.

Ham se?

Haben Sie es gemerkt? Die Papiere des Fahrzeugs das Sie zu kaufen beabsichtigen sind mitzubringen. Das scheint mir recht unpraktikabel, denn das Fahrzeug und die Papiere haben Sie noch gar nicht. Bei der Versicherung ist man sich dessen bewusst und gibt sich mit Kopien zufrieden. Viele Gebrauchtwagenverkäufer wissen zwar noch nichts von der neuen Regelung [1] aber auf freundliche Nachfrage legt man Ihnen die Papiere sicher auf einen Scanner (hat ja jeder zu Hause *hüstl*) und sendet diese per E-Mail rüber.

Zulassungsstellen und die einheitliche Regelung

Nicht so schnell Hotshot! Vor das Kennzeichen hat der Gesetzgeber zunächst noch die Zulassungsstelle gesetzt. Diese könnte natürlich nun ebenfalls so freundlich sein und Kopien der Fahrzeugpapiere anerkennen und damit für den Bürger einen halbwegs stressfreien Gebrauchtwagenkauf ermöglichen. Sie könnte aber auch auf die Originalpapieren bestehen und den Bürger damit ein bisschen ärgern.

Welche Regelung wird wohl die gewählte sein?

Na?

Richtig: beide!

Warum sollte man sich denn bei einem bundesweit einheitlichen Gesetz zu einer einheitlichen Handhabung entschließen – das wäre doch zu viel der Bürgernähe. Natürlich gibt es in Deutschland viele Zulassungsbezirke und die Regelung ist hier so und da eben anders. Lebt man in einem Zulassungsbezirk der Kopien nicht anerkennt (Frankfurt ist bspw. ein solcher), so ist es einem nun nicht mehr möglich mit zuvor geholten Kennzeichen an einem Wochenende zum Fahrzeug zu fahren, dort den Kauf abzuwickeln und dann zurück zu fahren [2]. Stattdessen darf man, auch Teil der neuen Regelung, die Kurzzeitkennzeichen auch an der zuständigen Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs holen. Die haben aber am Wochenende nicht offen und Freitags in der Regel nur bis 12 oder maximal 13 Uhr. Jeder der schon mal Freitags um 12:30 in eine Behörde marschiert ist und versucht hat noch dran zu kommen wird den Plan möglicherweise ähnlich lustig finden wie ich – noch dazu müsste man zuvor mit der Bahn (*rofl*) quer durch die Republik dort hin gelangen – pünktlich – vor 12:30 Uhr.

Montag frei?

"Grüne Tonne ohne Schlitz" von kefraya unter cc-by-nd-2.0 “Grüne Tonne ohne Schlitz”
von kefraya/hmboo unter cc-by-nd-2.0

Man könnte natürlich statt Freitag auch Montag frei nehmen. Gemütlich würde also am Samstag zum Verkäufer gefahren, das Auto in Ruhe gekauft und dann mit den Papieren, die man jetzt im Original vorliegen hätte, am Montag zur Zulassungsstelle und dann zack nach Hause. Das kann klappen. Aber auch nur wenn der Verkäufer des abgemeldeten Fahrzeugs willens ist das Fahrzeug nach dem Verkauf noch ein oder zwei Nächte abseits des öffentlichen Verkehrsraums zu verwahren und man dann am Montag, wenn der Verkäufer vermutlich arbeiten ist, da auch selbst wieder dran käme. Denn ohne die Kennzeichen kann man das Fahrzeug nicht mitnehmen und draußen auf der Straße darf man es so auch nicht stehen lassen.
Grummeliger oder sonstwie unkooperativer Verkäufer mit Fahrzeug in verschlossener Halle/Scheune/Garage: Schon scheitert der Plan.

Das ganze System ist also nur für Leute geeignet denen doppelte Reisen, mehrere Urlaubstage für einen Autokauf und Orga-Stress nichts ausmachen und die ihre Autos am besten bei Leuten kaufen die unter der Woche Zeit haben. Oder für Leute, die Zugriff auf ein starkes Zugfahrzeug und einen Autotransportanhänger haben – das würde tatsächlich einiges vereinfachen.

Eins noch: in Sneakpod-Folge 391 hab ich schon drüber geredet. Wer das nochmal gesprochen hören will, einmal hier entlang: Link zum Kapitel.

  1. ist ja noch frisch, das gibt sich noch
  2. mit einem Freitag Urlaub auf Käufer-Seite und keinem Urlaubsbedarf beim Verkäufer

1 thought on “Kurzzeitumständlichkeiten

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